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   LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 207/01   

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https://dejure.org/2003,17495
LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 207/01 (https://dejure.org/2003,17495)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28.01.2003 - L 2 U 207/01 (https://dejure.org/2003,17495)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 28. Januar 2003 - L 2 U 207/01 (https://dejure.org/2003,17495)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der Herabsetzung der Gefahrklassen; Unternehmen auf dem Gebiet der gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung; Voraussetzungen für eine Herabsetzung der Gefahrklasse; Vorliegen einer von den üblichen Verhältnissen "erheblich abweichenden Betriebsweise"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Schleswig-Holstein, 06.02.2002 - L 8 U 55/01

    Zur Frage der Gefahrklassenherabsetzung

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 207/01
    Der gegenteiligen Meinung des LSG Schleswig-Holstein (Urt v 6.2.2002, Az L 8 U 55/01), wonach dem Unfallversicherungsträger insoweit ein gewisser Beurteilungsspielraum eingeräumt ist, folgt der Senat nicht (ebenso der 3. Senat des LSG Rheinland-Pfalz im Urteil vom 20.9.2002, aaO).

    Der Senat stimmt der Auffassung des LSG Schleswig-Holstein in seinem Urteil vom 6.2.2002 (aaO) zu, dass die Prüfung, ob eine Herabsetzung der Gefahrklasse erfolgt, in drei Stufen zu erfolgen hat: Zunächst ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen, unter denen eine Herabsetzung in Betracht kommt, erfüllt sind, ob das antragstellende Unternehmen also eine von der üblichen erheblich abweichende Betriebsweise aufweist und deshalb geringeren Gefahren unterliegt als die, für die die Gefahrklasse in Teil I des Gefahrtarifs berechnet wurde (erster Schritt).

  • BVerwG, 25.01.1995 - 11 C 29.93

    Aufstellung und Entfernung von Verkehrszeichen - Abgabe einer verbindlichen

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 207/01
    Diese ist nach Auffassung des Senats nicht nur bei einer Zusicherung iSd § 34 SGB X (vgl § 34 Abs. 1 Satz 1 SGB X), sondern auch bei einer allgemeinen Zusage, mit der im Gegensatz zur Zusicherung kein bestimmter Verwaltungsakt zugesagt wird, Wirksamkeitserfordernis (vgl Bundesverwaltungsgericht -BverfG- in BVerwGE 97, 323, 326 = NJW 1995, 1977, 1979; zum Meinungsstand ausführlich P. Stelkens/U. Stelkens, aaO, Rz 10c, 33).
  • LSG Niedersachsen, 09.01.2001 - L 6 U 313/99

    Unfallversicherung - Herabsetzen der Gefahrklasse - Abweichen von üblicher

    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 207/01
    Diese Voraussetzungen sind vom Gericht voll überprüfbar (so auch LSG Niedersachsen, Urt v 9.1.2001, Az L 6 U 313/99 = Breithaupt 2001, 340 ff).
  • LSG Sachsen, 24.07.2003 - L 2 U 105/00
    Auszug aus LSG Rheinland-Pfalz, 28.01.2003 - L 2 U 207/01
    Der Senat hat die Rechtsstreitigkeiten L 2 U 105/00 und L 2 U 207/01 unter dem Aktenzeichen L 2 U 207/01 zur gemeinsamen Verhandlung und Entscheidung verbunden.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.10.2005 - L 17 U 156/04

    Beitragserhebung in der gesetzlichen Unfallversicherung; Antrag auf Herabsetzung

    Ob diese Tatbestandsmerkmale erfüllt sind, hat der Senat in vollem Umfang zu überprüfen (so auch LSG Niedersachsen, Urteil vom 09. Januar 2001, Az L 6 U 313/99, Breithaupt 2001, 340 ff; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 24. Januar 2002, L 17 U 632/99; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Januar 2003, Az: L 2 U 207/01).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.09.2005 - L 6 U 374/03
    Denn unter "Betriebsweise" sind nur die tatsächlichen Arbeitsabläufe und die bei den Tätigkeiten auftretenden Unfallgefahren zu verstehen, nicht jedoch die Durchführung zusätzlicher Unfallverhütungsmaßnahmen (ausführlich dazu LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Januar 2003 - L 2 U 207/01).
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